Die Vorlegungssache betrifft die Frage, ob der Erlaß eines Bußgeldbescheides in bestimmter Weise aktenmäßig dokumentiert sein muß, damit der Bußgeldbescheid wirksam ist.
I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße verurteilt und ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene hat hiergegen Rechtsbeschwerde eingelegt und diese form- und fristgerecht begründet. Das Brandenburgische Oberlandesgericht möchte dem Rechtsmittel stattgeben und das Verfahren mangels eines wirksamen Bußgeldbescheides einstellen.
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