Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. Juni 2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil des Senats und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines durch vorangegangene Kündigung beendeten Lebensversicherungsvertrags.
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