Mandatssituation 17.3: Notwendige Feststellungen im Urteil

Autor: Rinklin

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren Muster

Dem Betroffenen Herrn Jäger wird vom LRA Breisgau-Hochschwarzwald eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von 33 km/h zur Last gelegt, wobei neben dem Bußgeld ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet worden ist. Herr Jäger ist Vertriebsmitarbeiter in einem kleineren Unternehmen und ist praktisch nur im Außendienst tätig. Er ist zuständig für den Bereich Baden-Württemberg. Häufig hat Herr Jäger mehrere Kundentermine an einem Tag wahrzunehmen, wobei zwischen den jeweiligen Kunden auch teilweise größere Fahrtstrecken zurückzulegen sind. Er legt berufsbedingt pro Jahr ca. 30.000 km mit dem Pkw zurück. Herr Jäger hat im Hauptverhandlungstermin beim AG Freiburg ein Schreiben seines Arbeitgebers vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass er im Fall der Anordnung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliert. Dennoch wurde Herr Jäger am 25.10. vom AG Freiburg verurteilt, von der Verhängung eines Fahrverbots wurde nicht abgesehen.

Das Amtsgericht führt in den schriftlichen Urteilsgründen wie folgt aus:

"Die Feststellungen zur Person und zur Sache beruhen auf der Einlassung des Betroffenen, soweit dieser gefolgt werden konnte.

Der Betroffene hat ein Schreiben seines Arbeitgebers vorgelegt, aus dem sich entnehmen lässt, dass er seinen Arbeitsplatz verliert, wenn ein Fahrverbot gegen ihn verhängt wird.