Feststellung des Zugangs eines Hinweises nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG
BayObLG, Beschluß vom 12.05.1987 - Aktenzeichen 2 ObOWi 168/87
DRsp Nr. 1998/9685
Feststellung des Zugangs eines Hinweises nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG
»Läßt sich nicht feststellen, ob dem Betroffenen ein Hinweis nach § 72 Abs. 1 Satz 2 OWiG zugegangen ist, muß ein gleichwohl ergehendes Verwerfungsurteil aufgehoben werden.«