I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 02.10.2014 -
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin 5.350 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2012 zu zahlen,
2. an die Klägerin weitere 456,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 23.10.2012 zu zahlen.
II. Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
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