OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.04.2015
5 U 67/14
Normen:
VVG § 173;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 295/12

Formularmäßige Befristung der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf 12 Monate

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.04.2015 - Aktenzeichen 5 U 67/14

DRsp Nr. 2016/12339

Formularmäßige Befristung der Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf 12 Monate

1. Hat ein Versicherer Leistungen wegen Berufsunfähigkeit versprochen, wenn die bedingungsgemäße berufliche Einschränkung voraussichtlich 6 Monate andauern wird, ist eine Klausel, die ihm in begründeten Einzelfällen eine Befristung seiner Leistungen für die Dauer von 12 Monaten erlaubt, unwirksam. 2. Ist eine zeitlich unbegrenzte Leistungspflicht nach allen dem Versicherer vorliegenden Unterlagen entstanden, kann der Versicherer kein befristetes Anerkenntnis mehr aussprechen und dadurch die Erstprüfung auf einen späteren Zeitpunkt hinausschieben. 3. Zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit "außervertraglicher Vereinbarungen."

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 02.10.2014 - 14 O 295/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an die Klägerin 5.350 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2012 zu zahlen,

2. an die Klägerin weitere 456,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 23.10.2012 zu zahlen.

II. Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.