3.1 Allgemeines

Autor: Weingran

3.1.1 Eichung

Eichpflicht

Rotlichtüberwachungsanlagen unterliegen der Eichpflicht (PTB-Anforderungen (PTB-A) 12.02 (Stand: Oktober 2015)). Ist die Rotlichtüberwachungsanlage nicht geeicht, bleibt das Beweismittel verwertbar, es ist aber ein Sicherheitsabschlag vorzunehmen (OLG Hamm, Beschl. v. 01.04.1993 - 3 Ss OWi 1105/92).

3.1.2 Funktionsweisen

Es gibt zwei Funktionsweisen der automatischen Rotlichtüberwachung:

Induktionsschleife