Geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber Straßenbahnen durch Straßenverkehrsbehörden
BVerwG, Beschluss vom 30.04.1999 - Aktenzeichen 3 B 43.99
DRsp Nr. 2004/1291
Geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber Straßenbahnen durch Straßenverkehrsbehörden
Straßenverkehrsbehörden sind nicht berechtigt, gegenüber Straßenbahnen aus Gründen des Anwohnerschutzes vor Lärm geschwindigkeitsbeschränkende Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3StVO anzuordnen.