Auf seinen Antrag wird dem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 1. September 2010 gewährt.
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Tiergarten mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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