FG Köln - Urteil vom 15.12.2016
10 K 524/16
Normen:
VVG § 1; VVG § 43;

Gewinnerhöhende Berücksichtigung der Zahlung einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler und selbständig Tätige; Minderung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Einlage

FG Köln, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen 10 K 524/16

DRsp Nr. 2017/1549

Gewinnerhöhende Berücksichtigung der Zahlung einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Freiberufler und selbständig Tätige; Minderung des zu versteuernden Einkommens als verdeckte Einlage

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

VVG § 1; VVG § 43;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zahlung einer Versicherung gewinnerhöhend zu berücksichtigen ist oder als verdeckte Einlage das zu versteuernde Einkommen der Klägerin mindert.

Die Klägerin wurde 2008 unter dem Namen M GmbH - M gegründet. Gegenstand ihres Unternehmens war zunächst die ..... Heute ist sie im Wesentlichen ... tätig. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr M. Wegen der Einzelheiten der Vertragsbeziehungen zwischen den Geschäftsführer und der Klägerin wird auf den Anstellungsvertrag verwiesen. Die Klägerin hat keine weiteren festen Mitarbeiter, sondern allenfalls zeitweise Aushilfskräfte beschäftigt.