OLG Saarbrücken - Urteil vom 22.12.2004
5 U 393/04
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
zfs 2006, 101
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 24.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 282/02

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung; Mangelde Sicherung der Ladung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004 - Aktenzeichen 5 U 393/04

DRsp Nr. 2007/1206

Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung; Mangelde Sicherung der Ladung

1. Ein Transportunternehmer ist verpflichtet, die Ladung eines Anhängers nach den anerkannten Regeln des Speditions- und Fuhrgewerbes zu sichern und dabei den Inhalt der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" zu beachten.2. Sind dem Transportunternehmer diese Regeln nicht bekannt, so hat er sich gegebenenfalls durch sachkundige Beratung kundig zu machen.3. Er wird auch nicht dadurch entlastet, dass entsprechend gefestigter Branchenübung die Ladung von Zugmaschinen häufig nicht entsprechend der VDI-Richtlinie gesichert wird.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Gründe:

A.