Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. August 2014 wird verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20.- Euro verurteilt. Seine dagegen eingelegte Berufung hat das Landgericht verworfen. Die gegen das Urteil des Landgerichts gerichtete Revision des Angeklagten, die auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt ist, hat keinen Erfolg.
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