Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. April 2009 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin mehr als 7.047,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 10. Oktober 2006 zu zahlen.
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