OLG Celle - Urteil vom 18.11.2020
14 U 84/20
Normen:
StVG § 7;
Fundstellen:
r+s 2021, 53
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 27.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 175/18

Haftung des Fahrzeughalters für Verletzungen eines Monteurs bei Bergungsarbeiten eines bei einem Verkehsunfall beschädigten Laternenmastes

OLG Celle, Urteil vom 18.11.2020 - Aktenzeichen 14 U 84/20

DRsp Nr. 2020/17598

Haftung des Fahrzeughalters für Verletzungen eines Monteurs bei Bergungsarbeiten eines bei einem Verkehsunfall beschädigten Laternenmastes

Verletzt sich ein Monteur bei den Bergungsarbeiten eines bei einem Unfall beschädigen Laternenmastes, nachdem die unfallbeteiligten Pkw bereits von der Unfallstelle entfernt waren, resultiert der dabei entstandene (Personen-) Schaden nicht aus einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung eines der unfallbeteiligten Pkw, die sich im Bergungsvorgang "aktivierte", realisierte, fortwirkte oder nur mitursächlich war. Er unterfällt auch nicht dem Gebrauch eines Pkw. Der Schaden kann daher nicht dem Haftpflichtversicherer eines der an dem vorangehenden Unfall beteiligten Pkw zugewiesen werden. Zur Auslegung eines Teilungsabkommens.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 27. März 2020 - 16 O 175/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.