Der Kläger ist bei der F GmbH als Kraftfahrer beschäftigt. Am 17. Oktober 1986 wurde der Lkw, den er führte, im M Betrieb der T GmbH mit Stahlträgern beladen. Diese wurden mit einem Kran auf die Ladefläche des Lkws gehoben. Kranführer war der bei der T GmbH beschäftigte Beklagte. Der Kläger befand sich während des Ladevorgangs auf der Ladefläche des Lkws, von wo aus er dem Beklagten Anweisungen gab. Nachdem der Beklagte die mit den Kranseilen gebündelten Stahlträger auf Vierkanthölzern abgesetzt hatte, die sich auf der Ladefläche befanden, löste der Kläger die Kranseile. Als der Beklagte den Kran anhob, verhakte sich ein Seil unter den Trägern, so daß diese verrutschten und ein oben liegender Träger herabstürzte. Dabei wurde der Kläger erheblich am linken Fuß verletzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|