Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Juni 2014 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle vom 11. Juni 2014 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.602,19 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Ersatz seiner materiellen Schäden aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 29. April 2011 gegen 16:10 Uhr auf der L. Chaussee in Fahrtrichtung L. ereignete.
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