LG Essen - Urteil vom 03.12.2009
4 O 4/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach ungeklärtem Fahrstreifenwechsel

LG Essen, Urteil vom 03.12.2009 - Aktenzeichen 4 O 4/08

DRsp Nr. 2010/15261

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach ungeklärtem Fahrstreifenwechsel

Kommt es zu einem Auffahrunfall und bleibt ungeklärt, ob das vorausfahrende Fahrzeug kurz zuvor den Fahrstreifen gewechselt und dabei die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;