Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Mai 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.816,16 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2015 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.289,59 € für die Zeit vom 04.02.2015 bis zum 31.03.2015 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 157,79 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 64% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 36%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldner zu 30% und der Klägerin zu 70% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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