KG - Urteil vom 19.12.1994
12 U 7053/92
Normen:
AuslPflVG § 6 Abs. 1 ; PflVG § 3 Nr. 1 ; StVG § 17 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
VRS 89, 280
VerkMitt 1995, 70
VersR 1996, 1035

Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen; Haftung bei Alleinschuld eines polnischen Staatsangehörigen

KG, Urteil vom 19.12.1994 - Aktenzeichen 12 U 7053/92

DRsp Nr. 1996/4039

Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen; Haftung bei Alleinschuld eines polnischen Staatsangehörigen

»1. Verschuldet ein polnischer Staatsangehöriger mit seinem in Polen zugelassenen und versicherten Personenkraftwagen in der Bundesrepublik einen Verkehrsunfall, so kann der Verletzte die sog. Direktklage gegen den polnischen Haftpflichtversicherer erheben. Er ist berechtigt, daneben den polnischen Halter und Fahrer sowie - wegen der Ausstellung der sog. Grünen Karten durch den Haftpflichtversicherer - das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (früher: HUK-Verband) in Anspruch zu nehmen.2. Der Umfang des Schadensersatzanspruches richtet sich nach deutschem Recht.«3. Kollidiert ein Linksabbieger mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so trifft ihn in der Regel die volle Haftung.

Normenkette:

AuslPflVG § 6 Abs. 1 ; PflVG § 3 Nr. 1 ; StVG § 17 ; StVO § 9 ;

Hinweise: