OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.08.2017
1 U 33/16
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVG § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 16.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 142/13

Haftungsverteilung bei Kollision dreier Lkw auf der Autobahn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2017 - Aktenzeichen 1 U 33/16

DRsp Nr. 2018/11152

Haftungsverteilung bei Kollision dreier Lkw auf der Autobahn

Kommt es zu einer Kollision dreier Lkw auf der Autobahn, wobei ein Autotransporter und ein Sattelzug auf einen Coil-Transporter auffahren, weil die Sicht durch eine plötzlich auftretende Rauchwolke beeinträchtigt ist, so tragen die beiden auffahrenden Fahrzeuge den Schaden des vorausfahrenden, zum Halten gekommenen Coil-Transporters zu 2/3, soweit keinem der Fahrer ein Verschulden nachzuweisen ist, aber die Betriebsgefahr der beiden auffahrenden Fahrzeuge als erheblich erhöht angesehen werden muss, da sie mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h frontal ohne Ausweichbewegung in das stehende Fahrzeug gefahren sind.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. Februar 2016 unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten zu 1. - 4. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1. 20.292,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.02.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 859,00 € zu zahlen.