Auf die Berufung der Klägerin vom 19.09.2017 wird das Endurteil des LG Passau vom 22.08.2017 (Az.
Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 9.929,63 € nebst Zinsen hieraus seit 08.12.2015 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 394,49 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.12.2015 zu zahlen.
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