Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.4.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.556,99 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 3.895,83 Euro seit dem 17.11.2007 sowie auf weitere 661,16 Euro seit dem 18.4.2008 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin hinsichtlich der Kosten für die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges gegenüber der Firma S., Inhaber I. H., T. Straße 48, in Höhe von 430,16 Euro freizustellen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin hinsichtlich der Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens vom 6.8.2007 gegenüber dem KfZ-Sachverständigenbüro S., Inhaber I. H., T. Straße 48, in Höhe von 612,98 Euro freizustellen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|