Die Berufung des Klägers und Widerbeklagten vom 20.01.2014 gegen das Endurteil des LG München I vom 29.11.2013 (Az.
Das Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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