Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 28.6.2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I)
Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am .... 11.2011 gegen 15 Uhr auf der A-Straße in O1 ereignete.
Die Klägerin ist Halterin und Eigentümerin des Fahrzeugs B (Kennzeichen: ...). Der Beklagte zu 3) war Fahrer des auf den Beklagten zu 2) zugelassenen und bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversicherten Lastkraftwagens der Marke C (Kennzeichen: ...). In Höhe der Hausnummer ... kollidierten die beiden Fahrzeuge. Die Klägerin hatte nach links in das Grundstück mit der Hausnummer ... abbiegen wollen.
1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|