OLG Karlsruhe - Urteil vom 27.02.1987
10 U 57/86
Normen:
BGB § 847 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DfS Nr. 1994/61
Vorinstanzen:
LG - 10 O 478/84,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.1987 - Aktenzeichen 10 U 57/86

DRsp Nr. 1996/1023

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

»1. Die Rückschaupflicht nach § 9 Abs. 1 S. 4 StVO schützt auch den Fahrer eines Fahrzeugs, das dem vorausfahrenden Fahrzeug unmittelbar, für den Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs möglicherweise nicht sichtbar folgt.«Daher hälftige Schadensteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von hinten überholenden Fahrzeug.2. DM 110.000,- [55.000] Schmerzensgeld sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen und immateriellen Schadens unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von 50 % aus Verkehrsunfall für Mann wegen Querschnittslähmung unterhalb des Segmentes Th 12 mit vollständiger Blasen- und Mastdarmlähmung. Rollstuhlzwang.