LG Itzehoe - Urteil vom 05.09.1995
1 S 159/95
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 5 Abs. 3, 7 ;
Fundstellen:
ZfS 1995, 410
ZfS 1995, 410
ZfS 1995, 410

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

LG Itzehoe, Urteil vom 05.09.1995 - Aktenzeichen 1 S 159/95

DRsp Nr. 1996/4078

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Versäumt der Linksabbieger, der sich vor dem Einbiegevorgang ordnungsgemäß eingeordnet und den Blinker gesetzt hat, die Erfüllung der zweiten Rückschaupflicht und kommt es mit einem verbotswidrig überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, ist von einer Haftungsquote des Fahrers des überholenden Fahrzeuges von 70 % auszugehen.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 5 Abs. 3, 7 ;
Fundstellen
ZfS 1995, 410
ZfS 1995, 410
ZfS 1995, 410