LG Hamburg - Urteil vom 04.12.2009
306 O 221/08
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 7 Abs. 5; StVO § 5 Abs. 4 S. 4;

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit einem Pkw beim Einparken

LG Hamburg, Urteil vom 04.12.2009 - Aktenzeichen 306 O 221/08

DRsp Nr. 2010/15262

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lkw mit einem Pkw beim Einparken

Schert ein Lkw auf einem Parkplatz in eine Parktasche ein und schneidet er dabei einen Pkw, so dass es zur Kollision kommt, so trifft den Lkw die weit überwiegende Verantwortung. Die Mithaftung des Pkw begründet sich aus der gesteigerten Betriebsgefahr bei der Parkplatzsuche. Insgesamt ist eine Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des Lkw angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 7 Abs. 5; StVO § 5 Abs. 4 S. 4;