OLG Hamm vom 22.06.1987
6 U 394/86
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)327f
VRS 75, 84
VersR 1989, 97

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem 8 1/2 Jahre alten Kind in einem Wohngebiet

OLG Hamm, vom 22.06.1987 - Aktenzeichen 6 U 394/86

DRsp Nr. 1992/8864

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem 8 1/2 Jahre alten Kind in einem Wohngebiet

1. Ein PKW-Fahrer handelt fahrlässig und damit schuldhaft, wenn er in einem Wohngebiet eine Geschwindigkeit von 42 km/h einhält, obwohl er bei genügender Sorgfalt hätte erkennen können, dass Kinder in der Nähe der Fahrbahn spielen.2. Ein 8 1/2 Jahre altes Kind trifft ein Mitverschulden von 1/3, wenn es über die durch parkende Fahrzeuge gebildete Sichtlinie auf die Fahrbahn läuft, ohne den Fahrzeugverkehr zu beachten.

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 7 § 17 ;