OLG Brandenburg - Urteil vom 26.08.2021
12 U 179/20
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1;
Fundstellen:
VRS 2022, 216
r+s 2021, 649
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 17.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 329/17

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die Fahrbahn fahrenden Radfahrer

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.08.2021 - Aktenzeichen 12 U 179/20

DRsp Nr. 2021/14655

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die Fahrbahn fahrenden Radfahrer

Kommt es zur Kollision eines Pkw mit einem vom Geh- bzw. Radweg auf die Fahrbahn fahrenden Radfahrer, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn den Fahrer des Pkw der Vorwurf eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO trifft und die besondere Kreuzungssituation ihm eine besondere Obacht abverlangte.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.07.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 11 O 329/17, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.700,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.000 € vom 15.06.2017 bis zum 16.10.2017, sowie aus 1.000 € vom 17.10.2017 bis zum 27.02.2018, sowie aus 2.781,17 € vom 28.02.2018 bis zum 27.08.2018, sowie aus 3.700,54 € seit dem 28.08.2018 zu zahlen.