Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang
BGH, Urteil vom 18.11.1993 - Aktenzeichen III ZR 178/92
DRsp Nr. 1994/1242
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang
»1. Zur Haftung des Eisenbahnunternehmers und des Trägers der Straßenverkehrssicherungspflicht bei einem Unfall an einem Eisenbahnübergang, der durch eine pflanzenwuchsbedingte Einschränkung der Sichtbarkeit von Warnzeichen verursacht worden ist.«2. Das Mitverschulden eines mit einer Eisenbahn kollidierenden Kraftfahrers ist mit 1/3 zu bewerten.