OLG Hamm - Urteil vom 02.12.1981
13 U 12/81
Normen:
BGB § 823 ; PflVG § 3 ; RHG § 2 ; StVG § 17 § 18 ; StVO § 19 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 465

Haftungsverteilung bei Kollision eines Traktors mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten, durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Bahnübergang

OLG Hamm, Urteil vom 02.12.1981 - Aktenzeichen 13 U 12/81

DRsp Nr. 1994/10858

Haftungsverteilung bei Kollision eines Traktors mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten, durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Bahnübergang

Kommt es auf einem unbeschrankten, durch eine Lichtsignalanlage gesicherten Bahnübergang zu einer Kollision einer Eisenbahn mit einem den Bahnübergang überquerenden Traktor, so handelt dessen Fahrer jedenfalls nicht grob fahrlässig, wenn er das Rotlicht durch Blendung durch die tiefstehende Sonne nicht erkennen konnte. Es ist von einer Haftungsverteilung von 1/5 zu 4/5 zu Lasten des den Bahnübergang überquerenden Traktors auszugehen.

Normenkette:

BGB § 823 ; PflVG § 3 ; RHG § 2 ; StVG § 17 § 18 ; StVO § 19 ;
Fundstellen
VersR 1983, 465