OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.02.2015
I-1 U 55/14
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 9 Abs. 1 S. 4;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 18.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 179/12

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Fahrbahnrand links abbiegenden Kastenwagens mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen I-1 U 55/14

DRsp Nr. 2015/11784

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Fahrbahnrand links abbiegenden Kastenwagens mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines vom rechten Fahrbahnrand plötzlich nach links abbiegenden und wendenden Kastenwagens mit einem überholenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn das überholende Fahrzeug die Kollision bei gehöriger Beobachtung des Verkehrs hätte vermeiden können.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. März 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 9 Abs. 1 S. 4;

Entscheidungsgründe

Die zulässige Berufung der Klägerin ist in der Sache unbegründet.