Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.02.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die A Aktiengesellschaft in ##### B zur Schadensnummer XY01 einen Betrag in Höhe von 4.248,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 zu zahlen.
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