Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.513,637 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.06.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 402,81 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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