Die Berufung des Klägers gegen das am 18. September 2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.
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