Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen I-1 U 119/04
DRsp Nr. 2005/14423
Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnwagengespanns mit einem Motorrad
Kommt es beim Überholen eines einen Traktor überholenden Wohnwagengespanns durch ein Motorrad zu einer Kollision, so trifft den Motorradfahrer mit 2/3 das überwiegende Verschulden.