AG Bonn - Urteil vom 25.04.1995
2 C 585/93
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 6 § 12 ;
Fundstellen:
VersR 1996, 1547
VersR 1996, 1547

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Ausweichen vor einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug

AG Bonn, Urteil vom 25.04.1995 - Aktenzeichen 2 C 585/93

DRsp Nr. 1997/1817

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Ausweichen vor einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug

Fährt ein Fahrzeugführer unter Benutzung der Gegenfahrbahn an einem verbotswidrig rechts abgestellten Fahrzeug vorbei und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so haftet das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug zu 60%.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 6 § 12 ;
Fundstellen
VersR 1996, 1547
VersR 1996, 1547