Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Ausweichen vor einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug
AG Bonn, Urteil vom 25.04.1995 - Aktenzeichen 2 C 585/93
DRsp Nr. 1997/1817
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs bei Ausweichen vor einem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug
Fährt ein Fahrzeugführer unter Benutzung der Gegenfahrbahn an einem verbotswidrig rechts abgestellten Fahrzeug vorbei und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so haftet das verbotswidrig abgestellte Fahrzeug zu 60%.