Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger auf einer ampelgeregelten Kreuzung
KG, Urteil vom 23.10.1978 - Aktenzeichen 12 U 1014/78
DRsp Nr. 1994/7987
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger auf einer ampelgeregelten Kreuzung
Ist ein Linksabbieger mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einer ampelgeregelten Kreuzung zusammengestoßen, ohne dass der Stand der Verkehrssignale im maßgeblichen Zeitpunkt festgestellt werden kann, kommt eine Schadensverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Linksabbiegers in Betracht.