Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug unter missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sonderrechten
KG, Urteil vom 17.12.1981 - Aktenzeichen 12 U 3545/81
DRsp Nr. 1994/7931
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug unter missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sonderrechten
1. Kommt es zu einer Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Polizeifahrzeug, so ist regelmäßig für die Frage der Haftungsverteilung ohne Belang, ob das Polizeifahrzeug die Sonderrechte missbräuchlich in Anspruch genommen hat.2. Vorliegend haftet das Polizeifahrzeug allein.