Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Fußgängerin bei Dunkelheit
OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.1982 - Aktenzeichen 12 U 70/82
DRsp Nr. 1994/11850
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Fußgängerin bei Dunkelheit
Kommt es bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen zu einer Kollision mit einer Fußgängerin, die vor einem langsam heranfahrenden beleuchteten PKW die Fahrbahn überquert, so trifft die Fußgängerin ein Mitverschulden von 2/3, da sie den Unfall leichter hätte vermeiden können als der PKW-Fahrer.