OLG Koblenz - Urteil vom 13.12.1982
12 U 70/82
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 7 § 9 § 11 ;
Fundstellen:
VRS 64, 250

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Fußgängerin bei Dunkelheit

OLG Koblenz, Urteil vom 13.12.1982 - Aktenzeichen 12 U 70/82

DRsp Nr. 1994/11850

Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Fußgängerin bei Dunkelheit

Kommt es bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen zu einer Kollision mit einer Fußgängerin, die vor einem langsam heranfahrenden beleuchteten PKW die Fahrbahn überquert, so trifft die Fußgängerin ein Mitverschulden von 2/3, da sie den Unfall leichter hätte vermeiden können als der PKW-Fahrer.

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 7 § 9 § 11 ;
Fundstellen
VRS 64, 250