Auf die Berufung des Klägers vom 31.08.2017, eingegangen am 06.09.2017, wird das Endurteil des LG München I vom 09.08.2017 wie folgt abgeändert:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 5.431,25 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.07.2015, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 480,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.01.2017 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu tragen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
IV.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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