OLG Saarbrücken - Urteil vom 21.04.2023
3 U 11/23
Normen:
StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 1; StVO § 8;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 03.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 62/21

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge aufgrund Rotlichtverstoßes

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2023 - Aktenzeichen 3 U 11/23

DRsp Nr. 2023/5943

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge aufgrund Rotlichtverstoßes

Der Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung oder Einmündung kommt eine so erhebliche Bedeutung zu, dass die Betriebsgefahr sowie im Einzelfall auch ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich Einfahrenden hinter den Rotlichtverstoß des Unfallgegners zurücktritt.

I. Auf die Erstberufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 3.5.2022 - 5 O 62/21 - teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Die Zweitberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.

IV. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts Saarbrücken sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 1; StVO § 8;

Gründe:

I.

Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 6.11.2019 in Saarbrücken ereignet hat.