Die Berufung der Klägerin vom 31.05.2017 gegen das Endurteil des LG München I vom 28.04.2017 (Az.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das vorgenannte Urteil des LG München I sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird abgesehen (§§
B.
Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.
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