Haftungsverteilung bei Kollision zweier Lkw auf der Autobahn
OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1995 - Aktenzeichen 4 U 244/94
DRsp Nr. 1996/29805
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Lkw auf der Autobahn
»Fährt ein auf der Normalspur der Autobahn fahrender Lastzug auf einen anderen Lastzug auf, der von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn eingefahren ist, so kann der Auffahrende den vollen Schaden auch dann zu tragen haben, wenn er den Unfall zwar nicht durch bloßes Gaswegnehmen, wohl aber durch nur leichtes Abbremsen hätte verhindern können.«