Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers infolge eines die Kurve schneidenden PKW
LG Koblenz, vom 01.12.2004 - Aktenzeichen 12 S 159/04
DRsp Nr. 2008/13691
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers infolge eines die Kurve schneidenden PKW
Schneidet ein PKW-Fahrer auf einer engen Kreisstraße eine Linkskurve und veranlasst er hierdurch einen entgegen kommenden Motorradfahrer zu einer Vollbremsung mit der Folge, dass dieser in den PKW hineinrutscht, so ist von einer Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des PKW-Fahrers auszugehen.