Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Dezember 1993 verkündete Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer übersteigt nicht 60.000,- DM.
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