Haftungsverteilung bei Unfall im Begegnungsverkehr bei Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrer
LG Kiel, vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 7 S 100/04
DRsp Nr. 2008/13689
Haftungsverteilung bei Unfall im Begegnungsverkehr bei Benutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrer
Kommt es zu einem Unfall im Begegnungsverkehr, der vermeidbar gewesen wäre, wenn einer der Fahrer nur wenig nach rechts ausgewichen wäre, und hat dieser zur Unfallzeit ein Mobiltelefon benutzt, so spricht eine Vermutung dafür, dass er hierdurch abgelenkt war. Es ist daher von einer Haftungsverteilung von 80 : 20 zu Lasten des telefonierenden Fahrers auszugehen.