OLG Köln, Urteil vom 07.07.1995 - Aktenzeichen 19 U 252/94
DRsp Nr. 1996/4004
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung
Kollidiert ein wartepflichtiges Fahrzeug beim Einbiegen in eine bevorrechtigte Straße mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug, so trifft das wartepflichtige Fahrzeug in der Regel die volle Haftung. Der für sein Verschulden sprechende Anscheinsbeweis ist nicht erschüttert, wenn der Fahrer des bevorrechtigten Fahrzeugs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fuhr und keinen Anlass sah, diese herabzusetzen.