OLG Düsseldorf - Beschluß vom 30.12.1999
2b Ss (OWi) 221/99 - (OWi) 81/99 I
Normen:
StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 12 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 414
NStZ-RR 2000, 181
NZV 2000, 339
VRS 98, 299

Halten oder Parken gegenüber einem Behindertenparkplatz

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30.12.1999 - Aktenzeichen 2b Ss (OWi) 221/99 - (OWi) 81/99 I

DRsp Nr. 2000/2856

Halten oder Parken gegenüber einem Behindertenparkplatz

»Zur Unzulässigkeit des Haltens oder Parkens gegenüber einem auf der Fahrbahn markierten (Behinderten-)Parkplatz, wenn dadurch die für den fließenden Verkehr erforderliche Durchfahrbreite unterschritten und/oder die Benutzung der gekennzeichneten Parkfläche verhindert wird.«

Normenkette:

StVO § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 12 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit nach den §§ 49 i. V. m. § 12 I Nr. 1 StVO, § 24 StVG " zu einer Geldbuße von 50,-- DM verurteilt. Die allein auf die Sachrüge gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die der Senat durch gesonderten Beschluß vom heutigen Tage zugelassen hat, ist nicht begründet.

II.

1.

Das Amtsgericht hat festgestellt: