OLG Koblenz - Urteil vom 11.12.1997
5 U 186/97
Normen:
AGBG § 9 Abs. 1 ; ZPO §§ 301, 321 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 96, 250
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 19.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 150/95

Heilung eines Teilurteils, Berechnung nach Händlereinkaufspreisunzulässig

OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.1997 - Aktenzeichen 5 U 186/97

DRsp Nr. 1999/3215

Heilung eines Teilurteils, Berechnung nach Händlereinkaufspreisunzulässig

»Erläßt der erste Richter irrig nur ein Teilurteil, so endet die Rechtshängigkeit des nicht beschiedenen Restes mit der Zweiwochenfrist des § 321 II ZPO (Antrag auf Urteilsergänzung). Die Gutschrift des Restwertes eines PKWs im Leasingvertrag nachdem Händlereinkaufspreis verstößt gegen 5 9 1 AGBG. DerLeasinggeber muß dann seinen Schaden konkret und substantiiert darlegen.«

Normenkette:

AGBG § 9 Abs. 1 ; ZPO §§ 301, 321 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Beklagten hat teilweise Erfolg. Seine Verurteilung ist - unter Abweisung der Klage im übrigen - auf einen Betrag von 2.123,32 DM nebst Zinsen zu beschränken.