Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 7. März 2018 mit den zugrunde liegenden Feststellungen - mit Ausnahme der Feststellungen zur Fahrereigenschaft des Betroffenen - aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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